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Elektro- und Elektronikgeräte

Information zu Elektro- und Elektronikgeräten

Nachfolgend finden Sie Hinweise für private Haushalte, die Elektro- und/ oder Elektronikgeräte nutzen:

1. Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anhang

Altgeräte müssen einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zugeführt werden. Elektro(alt)geräte dürfen nicht als unsortierter Siedlungsabfall entsorgt werden. Insbesondere dürfen diese Geräte nicht im Hausmüll entsorgt werden. Elektro(alt)geräte sind zu sammeln und können über das örtliche Sammelsystem beseitigt werden.

Altbatterien und Altakkumulatoren, welche nicht vom Altgerät umschlossen sind, und Lampen, die unversehrt aus dem Altgerät entnommen werden können, sind vor der Abgabe an einer Abgabestelle von den Altgeräten zu trennen, es sei denn, die Altgeräte werden nach § 14 Absatz 4 Satz 4 oder Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger im Hinblick auf einer Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten getrennt.

Das Symbol nach Anlage 3 zum ElektroG (eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern) kennzeichnet Altgeräte, die am Ende ihrer Lebensdauer nicht dem unsortierten Siedlungsabfall zugeführt werden dürfen: